Privatpraxis Psychotherapie Hamburg
Psychotherapie und Coaching in Hamburg - Dr. Ulrich Weber
Psychologischer Psychotherapeut (Verhaltenstherapie) , Diplom Psychologe
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Psychotherapie
Behandlung von psychischen Störungen nach verhaltenstherapeutischem Ansatz. Die Psychotherapie Behandlung wird in der Regel von den Krankenkassen getragen.
Psychotherapie ist die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von psychischen Störungen mit Krankheitswert. Dazu zählen Störungen wie Angststörungen oder Depressionen.
Psychotherapie darf nur von ausgebildeten Therapeuten ausgeübt werden. „Psychotherapeut“ ist ein gesetzlich geschützter Titel, der an eine mehrjährige staatlich geregelte Weiterbildung gebunden ist, die im Anschluss eines Psychologie- oder Medizinstudiums absolviert werden muss. Psychotherapeuten können mit allen privaten Krankenkassen abrechnen. Leider dürfen derzeit nur die so genannten "Vertragspsychotherapeuten mit Kassensitz " direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In einer Privatpraxis ist die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen jedoch ggf. über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Mehr dazu unter Kosten.
Psychotherapeuten behandeln mit „seelischen“ Mitteln, d.h. die Heilung der psychischen Störung erfolgt ausschließlich über den therapeutischen Austausch und das Gespräch. Sollten Medikamente zur Unterstützung der Heilung notwendig sein/werden, empfehlen Psychotherapeuten ihren Patienten einen Besuch bei einem Psychiater.
Seelische Erkrankungen können jeden treffen. Aufgrund von Lebenserfahrungen sowie körperlichen und genetischen Veranlagungen sind Menschen unterschiedlich anfällig für eine psychische Erkrankung. Wie die Medizin entwickelt sich auch die Psychotherapie ständig weiter, so dass die Heilungsaussichten bei den allermeisten Störungen (je nach Schwere) mit Hilfe der wissenschaftlich anerkannten Verhaltenstherapie als gut bezeichnet werden können.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie überhaupt eine Psychotherapie benötigen, kann zunächst ein Beratungsgespräch (Erstgespräch) von großer Hilfe sein.

Coaching
Coaching zu psychologischen Fragestellungen im beruflichen und privaten Bereich. Entdecken Sie Ihr Potenzial. Machen Sie sich Ihre Ziele und Werte bewusst.
Coaching ist laut Psychotherapierichtlinie keine Heilbehandlung, sondern eine „individuelle Gesundheitsleistung“, die nicht von der Kasse erstattet wird.
Die heutige Coachingpraxis entstammt aus dem Sport und war ursprünglich zur Leistungssteigerung bei Spitzensportlern gedacht. Mittlerweile ist das Coaching auch auf die Optimierung des Privat- und Berufslebens ausgeweitet worden. Dabei geht es in erster Linie um die Erreichung persönlicher oder beruflicher Ziele sowie die Steigerung des allgemeinen Lebensglücks. Aber auch belastende Probleme ohne Krankheitswert können Bestandteil des Coaching sein, z.B. bei Sinnkrisen, Selbstwertproblemen oder der beruflichen Neuorientierung.
Im Gegensatz zum „Psychotherapeuten“ ist der Begriff „Coach“ nicht gesetzlich geschützt. Praktisch jeder darf sich „Coach“ nennen, wenn er sich dazu berufen fühlt, andere Menschen bei ihrer Selbstentfaltung zu unterstützen. Gutes Coaching bedarf jedoch wie die Psychotherapie eine gute Ausbildung. Denn der Übergang von Coaching zur Psychotherapie ist fließend. Eine klare Abgrenzung zur Psychotherapie ist sowohl in inhaltlicher als auch in methodischer Sicht häufig nicht eindeutig und auch nicht sinnvoll, da ähnliche psychologische Methoden zur Anwendung kommen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Coaching oder Psychotherapie benötigen, kann zunächst ein Beratungsgespräch von großer Hilfe sein.

Gruppentherapie
Behandlung von psychischen Störungen im Rahmen von Gruppentherapien. Die Gruppentherapie Behandlung wird von den Krankenkassen getragen.
Gruppentherapie stellt eine Ergänzung oder Alternative zu Einzelstunden dar. Die Gruppe bietet die Möglichkeit, Erfahrungen zu teilen und voneinander zu lernen. Die Kosten für eine Gruppentherapie werden bei gegebener Indikation auch von der Krankenkasse übernommen.
In einem geschützten Rahmen können Bewältigungsmöglichkeiten diskutiert und neue Verhaltensweisen ausprobiert werden. Einige Methoden der Verhaltenstherapie, wie z.B. Rollenspiele, können zudem in der Gruppe besser als im Einzelsetting durchgeführt werden. Zusätzlich stellt das Erleben, mit dem eigenen Problem nicht allein da zu stehen, für die meisten Teilnehmer eine große Entlastung dar.
Es können parallel ergänzende Einzelsitzungen durchgeführt werden, in denen individuelle Fragestellungen besprochen werden können.
Derzeit arbeite ich an diversen Gruppenkonzepten. Sobald ich Gruppen anbiete, werde ich sie hier vorstellen.



Psychotherapie Raum in Hamburg
(Steintorweg 2)
Praxisanschrift
Psychotherapie & Coaching in Hamburg
Dr. Ulrich Weber
(Psychologischer Psychotherapeut, Diplom Psychologe)
Steintorweg 2
20099 Hamburg
(Die Praxis befindet sich eine Gehminute vom Hauptbahnhof entfernt, im dritten Stock)
Kontakt
mail(at)psychotherapeut-weber.de
040 - 22698234
* Bitte benutzen Sie für ein Psychotherapie Erstgespräch die unverbindliche Terminanfrage
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Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie ist in einer Privatpraxis nur von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfen gewährleistet. Gesetzlich versicherte erhalten die Kosten manchmal über das Kostenerstattungsverfahren erstattet, denn die Verhaltenstherapie ist Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung. Die Abrechnung erfolgt generell nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Privat Krankenversicherte erhalten die Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch Ihre Krankenversicherung, die in der Regel die Kosten - entsprechend der Richtlinien des jeweilig abgeschlossenen Vertrages des Versicherten - übernimmt.
Gesetzlich Krankenversicherte können die Kostenübernahme für eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis für Verhaltenstherapie über das Kostenerstattungsverfahren bei ihrer Krankenversicherung beantragen.
Aufgrund meiner derzeitigen Erfahrungen im Kostenerstattungsverfahren (ab dem 01.04.2017 bewilligen die gesetzlichen Krankenkassen kaum noch Therapien in Privatpraxen) führe ich jedoch derzeit kein Kostenerstattungsverfahren durch. Ich finde das selbst sehr bedauerlich und hoffe, dass sich die Situation in der Kostenerstattung in Zukunft zu Gunsten der gesetzlich Versicherten wieder bessert. Je nach Störung reichen aber häufig nur wenige Stunden, um bereits eine Besserung zu erzielen. Das kann ich in der Regel nach dem Erstgespräch einschätzen.
Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie allerdings mit Vorliegen einer psychischen Erkrankung, die mit Psychotherapie zu behandeln ist, einen Anspruch auf einen zeitnahen Beginn einer Behandlung mit einer zumutbaren Entfernung von Ihrem Wohnort. Ist dies bei einem Vertragspsychotherapeuten nicht möglich, so haben Sie gemäß § 13 Abs. 3 SGB V einen Anspruch darauf, die Kosten für eine Psychotherapie - auch in einer Privatpraxis wie bei mir - erstattet zu bekommen. Im Erstgespräch gebe ich Ihnen gern alle notwendigen Informationen an die Hand, so dass Sie die Kostenerstattung der ambulanten Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung zumindest beantragen können.
Wichtige Anmerkung: Seit dem 01.04.2017 hat sich das Kostenerstattungsverfahren verschärft. Ein Antrag auf Kostenübernahme wird von vornherein nicht genehmigt, wenn der Patient nicht wenigstens bei der Terminservicestelle (TSS) angerufen und eine Sprechstunde besucht hat. Nach geltendem Recht gilt dieser Ablehnungsgrund zwar nicht, weil die Sprechstunden erst ab 2018 verpflichtend werden, dennoch sollte man diesen Weg gehen:
- a) Anruf bei der TSS und Vermittlung von dort in eine Sprechstunde bei einem Therapeuten mit KV-Sitz
- b) Besuch der Sprechstunde mit dem Ergebnis, dass die Kollegin/der Kollege eine Notwendigkeit für eine (klassische) Psychotherapie feststellt und selbst keine Behandlungskapazitäten in angemessener Wartezeit dafür vorhält (beides sollte schriftlich bestätigt werden).
Für den Fall, dass die TSS nicht erreichbar ist, weil auch dort die Kapazitäten am Anschlag sind, rate ich Ihnen, dass Sie ein Protokoll anfertigen, mit dem nachvollziehbar wird, mit welchem Aufwand Sie sich um einen Sprechstunden-Termin gekümmert hat (mindestens 3 Anrufversuche an verschiedenen Tagen und bestenfalls zu verschiedenen Zeiten). Dieses Protokoll wird dann neben der Liste der vergeblich kontaktierten Kassensitz-Kolleginnen sowie einer Dringlichkeitsbescheinigung für eine Behandlung (z.B. vom Hausarzt) in die Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens gelegt.
Im Idealfall sind diese Verfahren nach gut drei Wochen abgeschlossen.
Selbstzahler umgehen Formalitäten mit Ihren Krankenversicherungen. Wird von Ihnen beispielsweise der Wechsel in eine private Krankenversicherung, die Verbeamtung oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung angestrebt, mag es sinnvoll erscheinen, die Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch eine Krankenversicherung zu vermeiden. Die Grundlage für die Kosten der psychotherapeutischen Leistungen auf einer Selbstzahlerbasis bildet die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ein individueller Kostenvoranschlag kann nach einem Erstgespräch erstellt werden.
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